Die Ausländerbehörde in Eberswalde – Ein Leitfaden für Ihre Anliegen

  • Adresse: Am Markt 1, 16225 Eberswalde
  • Telefon: 03334 214 1406
  • E-Mail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
  • Öffnungszeiten: Dienstag 9:00–18:00 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung
  • Zuständig für: Aufenthalts- und passrechtliche Angelegenheiten im Landkreis Barnim
Inhaltsverzeichnis

Die Ausländerbehörde des Landkreises Barnim in Eberswalde ist die zentrale Anlaufstelle für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in der Region wohnen. Von der Erteilung von Aufenthaltstiteln bis hin zu Verpflichtungserklärungen – die Behörde bietet umfassende Unterstützung für eine Vielzahl von Anliegen. Dieser Beitrag liefert Ihnen alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen.


Welche Dienstleistungen bietet die Ausländerbehörde?

Die Ausländerbehörde in Eberswalde deckt ein breites Spektrum an Aufgaben ab. Hier sind die wichtigsten Dienstleistungen im Überblick:

Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Ausländische Personen benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel, um sich rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten. Die Behörde hilft bei der Beantragung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denken Sie daran, zwei biometrietaugliche Passbilder sowie eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) bereitzuhalten.

Ausstellung von Reiseausweisen

Falls Sie keinen Reisepass besitzen oder Ihrer abläuft, können Sie bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis beantragen. Für jede Person muss ein separates Antragsformular ausgefüllt werden.

Übertragung von Aufenthaltstiteln

Wenn der Aufenthaltstitel auf Ihrer Karte abläuft oder Sie diese verloren haben, kümmert sich die Behörde um eine Übertragung.

Verpflichtungserklärungen

Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen ist eine Verpflichtungserklärung notwendig. Diese dient als Nachweis, dass der Einladende finanziell für den Gast aufkommt.


Kontakt und Terminvereinbarung

Für die meisten Anliegen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies kann über folgende Wege erfolgen:

Die Ausländerbehörde befindet sich im Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde, Haus E, Am Markt 1. Planen Sie Ihren Besuch rechtzeitig, da es insbesondere bei dringenden Anliegen wie der Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen feste Fristen gibt.


Online-Dienste: Bequem von zu Hause aus

Dank moderner Technologien können viele Anträge mittlerweile auch online gestellt werden. Dies spart Zeit und erleichtert den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen. Einige der Online-Dienste umfassen:

  • Anträge auf Aufenthaltstitel für Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug
  • Verlängerung bestehender Aufenthaltstitel
  • Prüfung von Unterlagen vor Ort

Eine vollständige Übersicht der verfügbaren Online-Dienste finden Sie auf der offiziellen Website des Landkreises Barnim.


Wichtige Hinweise für Besucher

  1. Fristverlängerungen: Verlängerungen von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen erfolgen immer an dem Dienstag, an dem das Dokument abläuft. Hierfür gelten die Öffnungszeiten von 9:00 bis 17:30 Uhr.
  2. Dokumente: Halten Sie für Verpflichtungserklärungen und andere Anträge alle notwendigen Unterlagen bereit, z. B. Gehaltsbescheinigungen, Meldebescheinigungen und Reisepasskopien.

Fazit: Effizienter Service für internationale Anliegen

Die Ausländerbehörde Eberswalde ist ein unverzichtbarer Ansprechpartner für ausländische Mitbürger im Landkreis Barnim. Mit einer Vielzahl an Dienstleistungen und einem wachsenden Angebot an Online-Services ist die Behörde bestens darauf vorbereitet, den Herausforderungen einer internationalen Bevölkerung gerecht zu werden. Planen Sie Ihren Termin frühzeitig und nutzen Sie die Online-Angebote, um Wartezeiten zu vermeiden.

Bild von Krissie auf Pixabay

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